Behandlung unter Vollnarkose

Vollnarkose beim Zahnarzt – Wann bezahlt die Krankenkasse?

Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,

eine zahnärztliche Behandlung soll möglichst schmerzfrei verlaufen. Deswegen erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin je nach Eingriff schmerzausschaltende Mittel. In den meisten Fällen ist eine örtliche Betäubung ausreichend, die stets von der Krankenkasse bezahlt wird. Manche Eingriffe werden aber unter Vollnarkose durchgeführt. Sie ist aufwendiger und stellt für den Körper die größere Belastung dar. Von der Krankenkasse wird sie nur in bestimmten Fällen übernommen.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
  • Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

Wenn die Kasse nicht bezahlt

Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten
gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung
kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung
jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt
werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche „Wunschnarkosen“
kann die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung
durchführen zu lassen. Näheres dazu sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt / Ihrer Zahnärztin
besprechen.

Zahnarztpraxis Stockmann & Partner

Hauptstraße 72
27299 Daverden / Langwedel
 
Telefon +49 (0) 4232 3381
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Behandlungszeiten *

Montag - Donnerstag 07:00 - 20:00 Uhr
 Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
 

* nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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